Doppelhaushälfte mit großen Garten, Garage und Anbaupotenzial

Diese renovierbare Doppelhaushälfte steht in einer guten Lage und ist eingebettet in ein tolles Wohnumfeld. Erbaut wurde es 1963 auf einem 340 m² großen Grundstück und bietet ca. 134 m² Wohnfläche. Es steht auf einem mit viel Liebe angelegten großen Grundstück und bietet dem neuen Eigentümer vielfältige Möglichkeiten der Gestaltung.

Im Erdgeschoss befinden sich das Wohnzimmer, Küche mit Durchgang zur großen Terrasse und eine Gästetoilette.Im 1.OG als Vollgeschoss ohne Dachschräge befinden sich ein sehr großes Schlafzimmer und ein weiteres Schlafzimmer und das Bad.Im Dachgeschoss sind weitere Schlafzimmer, eine Abstellkammer und eine Toilette.

Zudem ist das Haus voll Unterkellert, zusätzlicher Zugang auch vom Garten aus möglich. Die Hausfassade wurde 2019 isoliert und hat letztes Jahr auch eine neue Gastherme bekommen und zum Garten rein kann das Haus noch mit einem Anbau vergrößert werden. 

Lage:

Ludwigshafen-Oppau ist ein lebendiger und zugleich ruhiger Stadtteil im Norden von Ludwigshafen am Rhein. Die Umgebung zeichnet sich durch eine gute Infrastruktur und naturnaher Lage aus, was Oppau zu einem beliebten Wohnort für Familien, Paare und Berufspendler macht.

 

Die Verkehrsanbindung ist hervorragend: Über die nahegelegenen Bundesstraßen B9 und B44 sowie die Autobahnen A6 und A61 sind umliegende Städte wie Mannheim, Worms und Heidelberg schnell erreichbar. Auch der öffentliche Nahverkehr ist gut ausgebaut, mit regelmäßigen Busverbindungen und der Nähe zu Straßenbahnlinien.

 

In Oppau finden Sie zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten des täglichen Bedarfs, darunter Supermärkte, Bäckereien und Apotheken. Schulen, Kindergärten und medizinische Einrichtungen sind ebenfalls in der Umgebung vorhanden.

 

Preis 475.000 Euro

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Der Maklervertrag zwischen dem Kunden und uns kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Tätigkeit zu Stande. Der Kunde ist sich darüber in klarem, dass bei erfolgreicher Vermittlungs-/Nachweistätigkeit eine rechtmäßige Provisionsforderung zustande kommt.
  2. Sämtliche Informationen des Maklers sind für den betreffenden Kunden bestimmt. Dem Kunden ist es ausdrücklich untersagt, die zur Verfügung gestellten Objektinformationen ohne ausdrückliche und schriftliche Zustimmung des Maklers, an Dritte weiter zu leiten. Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt ein Dritter oder eine andere Person, an die der Dritte die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich MwSt. zu entrichten.
  3. Unsere Vermittlungs-/Nachweistätigkeit erfolgt auf Grundlage der uns vom Vertragspartner bzw. anderen Auskunftsbefugten zur Verfügung gestellten Informationen. Wir weisen darauf hin, dass wir nicht verpflichtet sind, die zur Verfügung gestellten Angaben auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Wir übernehmen keinerlei Haftung für die Richtigkeit der weitergegebenen Informationen.
  4. Wir sind berechtigt, auch für die andere Partei des Hauptvertrages tätig zu werden, sofern dies nicht zu einem Interessenkonflikt führt.
  5. An Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nehmen wir nicht teil.
  6. Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam.

© Urheberrecht. Alle Rechte vorbehalten.

 

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.